Glossar für Banken und Versicherungen (in beliebiger Sortierung)

Wussten Sie, dass Ihr Geld, sobald Sie es einer Bank oder Sparkasse zur Aufbewahrung auf dem Sparbuch oder Tagesgeldkonto anvertrauen, den Eigentümer und Besitzer wechselt? Richtig, nach Einzahlung ist das Geld nicht länger Ihr Eigentum, sondern gehört der Bank. Sie haben lediglich einen Anspruch auf Rückerstattung bei Bedarf. Dies aber auch nur solange das Institut dadurch nicht in wirtschaftliche Bedrängnis, also Insolvenz geführt wird. Denn wenn durch die (massenhafte) Auszahlung von Sparguthaben eine Insolvenz drohte, kann das Institut die Auszahlung verweigern.

 

 

 

Aber zum Glück gibt es noch den Einlagensicherungsfonds. Genauer gesagt gibt es drei solcher Systeme in Deutschland. Die Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken haben jeweils ihr eigenes System. Die Deutschen Geschäftsbanken, die dem Deutschen Bankenverband angegliedert sind haben ein gemeinsames, drittes System in Deutschland. Dieses ist jeweils eine freiwillige Einrichtung der Banken, den diese beitreten können aber nicht müssen.

 

Verpflichtend hingegen ist die Beitragszahlung bei der Entschädigungsstelle deutscher Banken GmbH. Diese von Gesetzeswegen eingerichtete Institution berechnet Jahresbeiträge für die gesetzlich verpflichteten Mitgliedsbanken nach einem komplexen Schlüssel, der das Risiko der Banken bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.

 

Interessant bei der Gestaltung der Einrichtung ist die Zielsetzung bis zum 3. Juli 2024 0,8% der gedeckten Einlagen als Kapital vorzuhalten (§ 17 Abs. 2 EinSiG).

 

Demnach würden Sie heute bei einer insolventen Bank Ihre maximal 100.000€ erhalten, so Sie dazu berechtigt sind. Ist die Einrichtung jedoch durch mehrere Pleiten überfordert, könnten Ihre Erstattung auf unter 0,8% Ihrer Einlage zusammenschmelzen. Also für angelegte 100.000€ erhielten Sie dann weniger als 800€ ,aktuell ca. 394€! Aktuell entschädigt die Einrichtung gerade Sparer der Dero Bank AG.

 

Die Bewertung der Werthaltigkeit der Aussage von Frau Dr. Merkel und Herrn Steinmeier aus dem Jahre 2008 überlasse ich Ihnen, „Ihre Spareinlagen sind sicher“ (http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/a-582284.html).

 

Das Handelsblatt online in der Ausgabe vom 6 Juni 2012 schreibt „...Eines darf man dabei aber nicht vergessen: Voraussetzung ist, dass sich der Staat die Entschädigung im Ernstfall auch leisten kann. Im Herbst 2008, kurz nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers, traten Kanzlerin Angela Merkel und der damalige Finanzminister Peer Steinbrück vor die Kameras und versprachen den deutschen Sparern, dass ihre Einlagen sicher seien.  Das Wort gilt immer noch. Doch das Versprechen von damals, so ist im Frankfurter Bankenviertel regelmäßig zu hören, ist im Ernstfall nicht allzu viel wert. Wenn es tatsächlich zu mehreren Bankenpleiten und einem Crash des Finanzsystems käme, sagt einer, der schon lange im Geschäft ist, reiche Merkels Geld niemals aus.“ https://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/altersvorsorge-sparen/einlagensicherung-mein-geld-ist-sicher-oder-nicht/6713448-all.html

 

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