Banken, der sichere Geschäftspartner?

Zur Vermögensarchtitectur gehört auch der Schutz des betreuten Vermögens. Von daher informiere ich Euch in diesem Blog übe eine Entwicklung, die ihren Anfang spürbar, bzw. auf gesetzlicher Seite im Jahre 2013 durch eine Verabschiedung im Bundestag genommen hat. 

Vorausgegangen ist die Pleite der Lehman Bank in den USA im Jahre 2008 und die Rettung er Commerzbank und der Hyporealestate 2009 in Deutschland. Damals wurden die deutschen Institute und nebenbei auch andere europäische Institute mit Steuermitteln "gerettet". Im Jahr 2009 hat die europäische Kommission eine collective action clause verabschiedet, eine Gemeinschafthaftungsklausel, die durch intensiven Betrieb des damaligen Finanzministers Dr. Wolfgang Schäuble im November 2013 in das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) gegossen wurde. 

Habt ihr noch nicht von gehört? Sofort geglaubt. Weder Banken, noch Politik noch die Medien haben über das Gesetz und erst recht nicht über den Inhalt berichtet. 

 

Was ist der Inhalt des Gesetzes?

Kurz gesagt, die Rettung systemrelevanter Banken vor der Insolvenz. Klingt soweit gut. Aber die  Mittel sind mehr als fraglich vor den Hintergrund eines Rechtsstaates. Als erstes wurde eine neue Behörde geschaffen, bzw. befindet sich im Aufbau, die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung

Neben der willkürlichen Einflussnahme auf die Führungsgremien der systemrelevanten Banken, auch einer Insolvenz vorbeugend, vermag die Behörde Sparguthaben per Dekret auf 0 (Null) € herabsetzen. Auch können Bankanleihen in Aktien umgewandelt werden und den Wert anschließend auch auf 0 (NULL) € gesetzt werden.

Bei der Bewertung der Finanzlage de rBanken lässt sich die Behörde gewaltig von den beaufsichtigten Instituten unterstützen, so dass diese immense Kosten für die Aufstellung von Notfallplänen und Abwicklungsplänen haben, die sie dann natürlich Wiede auf die Kunden umlegen und somit unsere Girokontokosten etc. steigen lassen. 

Auch kann die Behörde die Anweisung an die Bank geben mehr "berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten" vorzuhalten, die im Ernstfall eben als Ausgleichsmasse dienen. Das heißt, wenn die Bank mal wieder mit sehr günstigen Konditionen für Spareinlagen oder auch Bankanleihen wirbt, Ohren und Augen auf, es kann sich durchaus um die Folge einer solche Anforderung durch die Bundesbehörde handeln. 

 

Wen trifft das Gesetz?

Alle!

 

Wieso dass?

Nun, erst einmal sind nur alle Guthaben jenseits der €100.000 von der Enteignung betroffen. Das trifft im Vergleich recht wenige Privatsparer, jedoch viele Unternehmen. Ihrer Liquidität beraubt, weil die Bank evtl. vor der Pleite stehen könnte, können keine Löhne, Waren, Lieferenten etc. mehr gezahlt werden. 

Die Konten der Deutschen Rentenversicherung, der gesetzlichen und privaten Krankenkassen, aber auch alle Lebens- und Rentenversicherungsgesellschaften sind von dem Gesetz betroffen und die halten unstrittig mehr als €100.000 auf ihren Konten.

 

Wo gilt das Gesetz?

In allen Euro-Ländern.

 

Muss ich jetzt den Banken misstrauen, sie die die Bösen?

Den Banken lässt sich der keine Vorwurf machen, sie sind eher der unfreiwillige Erfüllungsgehilfe einer europäischen Politik, die zur Zeit gerade Großexperimente durchführt. 

Wachsam sollte man schon bei der Wahl der Bank sein und seine Mündigkeit als Bürger wieder ernsthafter wahrnehmen. 

 

Sind Banken ein zuverlässiger Vertragspartner?

Nun, dass wissen die Banken selber nicht. Von Bankenseite aus besteht in aller Regel sehr wohl der Wunsch und das Bestreben dazu, doch unterliegen auch die Banken den willkürlichen Entscheidungen der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung und können nur sehr eingeschränkt ihrer Vertragstreue dauerhaft nachkommen.

 

Was ist zu tun?

Eine gute und sicher Anlagestrategie, die ihr Vermögen vor Wertverlust, Behördenwillkür und dem Zugriff unberechtigter Dritter schützt!